Benutzerordnung

Bibliothek der Dr.-Hanns-Simon-Stiftung

 

Benutzungsordnung

 

1. Allgemeines:

Die Bibliothek ist eine private Einrichtung der Dr.-Hanns-Simon-Stiftung, gefördert von der Stadt Bitburg, die alle Aufgaben einer städtischen öffentlichen Bibliothek übernimmt. Die Leitung der Bibliothek ist berechtigt, für die Benutzung einzelner Einrichtungen besondere Bestimmungen zu erlassen. Zwischen der Dr.-Hanns-Simon-Stiftung für die Bibliothek und den Lesern besteht ein privatrechtliches Vertragsverhältnis.

 

2. Einzugsgebiet

Die Bibliothek kann von allen Einwohnern und Institutionen des Kreises Bitburg-Prüm benutzt werden. Mit besonderer Genehmigung der Bibliotheksleitung können auch Leser von außerhalb zugelassen werden.

 

3. Anmeldung

3.1 Soweit der Leser nicht persönlich bekannt ist, kann er sich in der Bibliothek unter Vorlage des Personalausweises, oder Pass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung schriftlich mit Unterschrift zur Anerkennung der Benutzungsordnung anmelden. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

3.2 Der Leseausweis bleibt Eigentum der Bibliothek.

3.3 Dessen Verlust ist der Bibliothek sofort zu melden. Für eine Ausleihe von Unbefugten übernimmt die Bibliothek keine Haftung. Für Medien, die auf einen ordnungsgemäß ausgestellten Ausweis ausgeliehen werden, ist grundsätzlich der auf diesem Ausweis genannte Benutzer verantwortlich.

3.4 Adressänderungen sind der Bibliothek sofort mitzuteilen.

3.5 Bei Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.

 

4. Ausleihe

4.1 Eine Ausleihe von Medien ist nur bei Vorlage des Leseausweises möglich.

4.2 Eine Benutzungsgebühr für die Ausleihe wird nicht erhoben.

4.3 Die Ausleihfrist beträgt für DVD´s 1 Woche, für alle anderen Medien 4 Wochen. Die als Präsensbestand gekennzeichneten Bücher können nur mit besonderer Genehmigung der Bibliothekleitung ausgeliehen werden.

4.4 Fristverlängerungen und Vormerkungen sind auch telefonisch möglich, kostenlos, soweit nicht eine schriftliche Benachrichtigung gewünscht wird.

4.5 Die Benutzung aller bibliothekseigenen Materialien, wie Bücher, Kassetten, Zeitschriften, Leseausweise usw. hat mit der entsprechenden Sorgfalt zu erfolgen. Bei Verlust oder Beschädigung, auch von Einzelteilen wie Beilagen, ist der Leser haftbar in der Form, dass er entweder ein Ersatzexemplar in gleicher Ausstattung + 1 € für Einbandarbeiten leistet oder die Anschaffungskosten des kompletten Mediums ersetzt, soweit es sich nicht um ein Medium mit antiquarischem Wert handelt. Ist dies der Fall und das Medium nicht ersetzbar, ist der zum Zeitpunkt des Verlustes aufgetretene Schaden zu begleichen, der durch Auskunft von Antiquariaten festgestellt wird. Die Erziehungsberechtigten haften für Kinder und minderjährige Jugendliche.

Videos müssen zurückgespult abgegeben werden.

 

Die Bibliothek übernimmt bei der Ausleihe von elektronischen und anderen Medien keinerlei Haftung für eventuell auftretende Schäden, z.B. Viren auf Disketten, CD -Roms oder durch Videobänder, CD -Roms bzw. DVD´s auftretende Schäden an Geräten usw. Für die ordnungsgemäße Registrierung von kopierter Software ist der Benutzer selbst verantwortlich.

4.6 Die Inanspruchnahme des Deutschen Leihverkehrs ist nach den Richtlinien der deutschen Leihverkehrsordnung möglich.

 

5. Gebühren

5.1 Einmalige Schutzgebühr für den Leseausweis 1 € bei Verlust oder Beschädigung 3 €

5.2 Fernleihe: pro erfolgreicher Bestellung 2 €

5.3 Versäumnisgebühr/Mahnung: Nach Ablauf der Ausleihfrist werden Gebühren fällig. Am ersten Ausleihtag danach 0,30 € für alle Medien, ab dann pro Medium und pro angefangene Woche 0,30 € bis die Medien zurück bzw. Ersatz geleistet ist. Die erste schriftliche Mahnung erfolgt nicht vor 20 Tagen nach Überschreitung der Ausleihfrist. Für die 2. und 3. Mahnung werden zusätzlich zu den Mahngebühren je 2,60 € Bearbeitungsgebühr + Porto fällig. Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnungen und die Bibliotheksleitung sieht einen Botengang als erforderlich an, werden zusätzl. zu allen bisher anfallenden Kosten 10 € fällig. Nach erfolglosen Mahnungen erfolgt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Alle Mahngebühren sind grundsätzlich unabhängig vom Wert der ausgeliehenen Medien.

Für DVD´s 0,50 € pro Tag nach Ablauf der Leihfrist.

 

5.4

Bei nicht zurückgespulten Videos werden 0,30 € pro Stück fällig.

 

6. Verhalten

In den Bibliotheksräumen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, ansonsten ein dem Ort angepasstes Verhalten einzuhalten.

 

7. Ausschluss

Jeder Leser kann unter Bekanntmachung der Gründe von der Gesamtbenutzung oder Teilen der Benutzung der Bibliothek durch die Bibliotheksleitung ganz oder auf Zeit ausgeschlossen werden.

 

8. Gültigkeit

Diese Benutzungsordnung ersetzt die bisherige ab dem 29.08.2007 und ist bis zum Widerruf durch die Bibliotheksleitung gültig.

 

Die Bibliotheksleitung gez. Kottmann

 

 


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